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Handwerksbetrieb und Maschinenprüfungen – Rechte und Pflichten

veröffentlicht am 30. Juli 2020 | Kategorie: Allgemein

Als Arbeitgeber sind Handwerksbetriebe dazu verpflichtet, die Sicherheit aller Mitarbeiter jederzeit zu gewährleisten. Im Rahmen des Sicherheitsschutzes spielen regelmäßige Prüfungen sämtlicher Maschinen am Arbeitsplatz eine wichtige Rolle und bilden die Basis für eine Verbesserung bei der Arbeitssicherheit. In diesem Zusammenhang gehören Maschinen zu den elektrischen Betriebsmitteln, welche für die Durchführung von bestimmten Arbeitsschritten erforderlich sind. Der DGUV hat dafür Vorschriften erlassen, die in ganz Deutschland über eine gesetzliche Gültigkeit verfügen. Dazu schreibt das Arbeitsschutzgesetz vor, dass der Arbeitgeber für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit Sorge tragen muss, was durch gezielte Maßnahmen erfolgt. Da selbst qualitativ hochwertige Maschinen im Laufe der Zeit verschleißen und durch einen steten Gebrauch kaputt gehen können, sind regelmäßig durchgeführte Überprüfungen vorgeschrieben. Nur auf diese Weise lässt sich garantieren, dass keine unmittelbare Gefahr für die Mitarbeiter besteht.

Dokumentation der erfolgten Prüfungen
Nach der Prüfung müssen die erhaltenen Ergebnisse dokumentiert werden, genauso wie die daraus abgeleiteten Maßnahmen. Zu den benötigten Daten gehören das Datum und die Art der Prüfung, aber auch was genau geprüft und welches Ergebnis erzielt wurde. Wenn keine Mängel festgestellt werden, ist die jeweilige Maschine direkt wieder einsatzbereit. Falls jedoch mangelhafte Bereiche gefunden werden, sind diese zu dokumentieren und auszuwerten. Abhängig von der Art und Schwere der gefundenen Mängel muss das elektrische Betriebsmittel so lange stillgelegt werden, bis der Defekt behoben wird. Im Anschluss ist eine erneute Prüfung notwendig. Nur bei einem positiven Ergebnis darf die betroffene Maschine wieder im Arbeitsalltag verwendet werden. Nach einer erfolgreichen Prüfung bekommt das Betriebsmittel eine entsprechende Prüfplakette. Auf dieser ist zu sehen, wann zuletzt geprüft wurde und zu welchem Zeitpunkt die nächste Prüfung fällig ist. Bei Maschinen enthalten die Prüfplaketten den Zusatz ‚Geprüft nach DGUV Vorschrift 3‘. Hier findet sich eine große Auswahl an passenden Plaketten zur Maschinenprüfung. Auf diese Weise erhalten Handwerksbetriebe einen guten Überblick über die vorgeschriebenen Wartungsintervalle.

Vorschriften zu den Wartungsintervallen
Als elektrische Betriebsmittel müssen Maschinen sowohl vor der ersten Inbetriebnahme als auch nach Veränderungen sowie in regelmäßigen Zeitintervallen geprüft werden. In der Regel ist der vorgeschriebene Zeitabstand in der Betriebsanleitung festgehalten, wobei häufig eine Frist von einem Jahr gültig ist. Wenn keine genauen Fristen feststehen, ergeben sich die Intervalle ausgehend von den Einsatzbedingungen der jeweiligen Maschine. Dazu werden Richtwerte im §5 der DGUV Vorschrift 3 aufgelistet. Wenn sich die Arbeitsbedingungen, Einsätze und sonstigen Kriterien ändern, sind auch die Fristen entsprechend anzupassen. Verkürzungen bei den Prüffristen sind einfach durchzuführen, bei gewünschten Verlängerungen ist allerdings eine gute Begründung von Nöten.

Die Folgen von nicht durchgeführten Prüfungen
Wenn die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen nicht durchgeführt werden, haben die zuständigen Behörden das Recht, diesen Verstoß als Ordnungswidrigkeit zu ahnden. Dabei ist es unerheblich, ob die Nichtbeachtung der Vorschriften vorsätzlich oder fahrlässig erfolgt ist. Falls es im Extremfall sogar zu einem Unfall kommt, welcher bei den Mitarbeitern zu schlimmen gesundheitlichen Verletzungen führt, kann dieser Tatbestand sogar als Straftat bewertet werden. Ganz bestimmt kommt es dabei zu Schwierigkeiten mit der Versicherung, welche für die Schadensbegrenzung verantwortlich ist. Deswegen sollten Handwerksbetriebe stets aus eigenem Interesse darauf achten, dass die benötigten Prüfungen in den ordnungsgemäßen Wartungsintervallen erfolgen.

 

Bild: https://de.freepik.com/fotos-kostenlos/zwei-kollegen-in-einer-fabrik_4410537.htm

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