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Strompreise bleiben stabil

veröffentlicht am 19. Februar 2016 | Kategorie: Allgemein

In der öffentlichen Wahrnehmung werden Strompreise als ständig steigend wahrgenommen. Seit dem Jahr 2006 gab es in der Tat eine Erhöhung um knapp 50 Prozent. Nachdem der Preis von 2014 auf 2015 erstmals gefallen ist, gibt es auch 2016 wieder gute Nachrichten.

Stecker liegt auf Geldscheinen

Trendwende bei den Strompreisen

Die Strompreisanalyse des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) prognostiziert, dass die Preise im Jahr 2016 vorerst nur um 0,01 Prozent steigen sollen. Damit soll der Strompreis faktisch gleich bleiben. Kleinere Abweichungen sind zwar noch möglich, aber grundsätzlich sind die Prognosen sehr genau. Das sorgt für Erleichterung beim Endverbraucher und die Preisspirale wird zunächst gestoppt. Einziger Wermutstropfen: Im Sommer kann sich der Strompreis noch einmal ändern.

So setzt sich der Strompreis zusammen

Das Zustandekommen des Strompreises ist für die meisten Endverbraucher nach wie vor undurchsichtig. Das liegt daran, dass er sich aus vielen unterschiedlichen Kompetenten zusammensetzt.

Tatsächliche Stromkosten

Zu den Kosten für Stromerzeugung und -bereitstellung zählen im Allgemeinen Herstellung, Vertrieb, Netzentgelte. Diese haben einen Anteil von rund 45 Prozent am Strompreis. Bei einem Preis von 28,69 Cent je Kilowattstunde (kWh) sind das 13,18 Cent. 6,11 Cent fallen dabei auf die eigentliche Stromerzeugung und den Vertrieb, 7,07 Cent auf Netzentgelte, Messung und Abrechnung. Netzentgelte fallen für die Nutzung der Stromtrassen und damit den Stromtransport an.

EEG-Umlage

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) begünstigt die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien. Erzeuger erhalten dadurch Vergütungen für das einspeisen von Öko-Strom. Die Kosten dafür müssen die Netzbetreiber tragen. Durch den Verkauf des Ökö-Stroms können sie einen Teil der Kosten decken, der Rest wird auf die Endverbraucher abgewälzt. Immerhin 22,1 Prozent des Strompreises und damit 6,35 Cent pro kWh entfallen auf die sogenannte EEG-Umlage.

Steuern und Abgaben

Ziemlich genau ein Drittel des Strompreises fallen für Steuern, Abgaben und Sonstige Umlagen an. Umsatz- und Stromsteuer bilden dabei den Löwenanteil und gehen direkt an den Staat. Die Konzessionsabgabe wird an Gemeinden und Gemeindeverbände entrichtet, damit das Energieversorgungsunternehmen seine Stromleitungen auf öffentlichem Raum verlegen und betreiben darf.

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